Waldebene Ost 241, 70186 Stuttgart (0711) 46 60 00 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Mitgliedsbeiträge


    Jahresbeiträge Aufnahmegebühr
    einmalig
    Mitglied - 1 Erwachsener 160 10    
    1 Elternteil mit Kind(er) 180 15    
    Schüler auch Kiss, Azubi, Studenten bis max. 25 Jahre 70 5    
    Familie 2 Erwachsene 250 15    
    Familie 2 Erwachsene und Kind(er) 260 15    
    Rentner und Schwerbeschädigte 90 10    
    Rentnerehepaar 150 15    
    Zusatzbeiträge            
    Tennis (zusätzlich zum Jahresbeitrag) 80 0    
    Tennis-Schüler (zusätzlich zum Jahresbeitrag) 40 0    
    Parkour (zusätzlich zum Jahresbeitrag) 50 0    
    Volleyball (zusätzlich zum Jahresbeitrag) 96 0    
    Handball 86 0    
    Turnen 32 0    
    Ski- und Naturfreunde 20 0    
    Gai Tamas 165 0    
    Für KiSS sind zusätzliche Beiträge zu entrichten (zusätzlich zum Jahresbeitrag)    

     

    Regeln zur Erhebung:

    •     Zusatzbeiträge werden für aktiv am Trainingsbetrieb teilnehmende Personen erhoben.
      • Ausnahmen: Freizeit-Flüchtlingskicker, Handball Minis und Handballspieler, die ausschließlich im Team-Stuttgart trainieren. 
    •     Unabhängig von der Anzahl der verschiedenen Angebote, die genutzt werden, werden pro Person maximal zwei Zusatzbeiträge erhoben – und zwar die beiden günstigsten, Familien werden insgesamt auf höchstens vier Zusatzbeiträge begrenzt.
    •     Aktive Trainer, welche kein Training selbst warnehmen, zahlen keine Zusatzbeiträge.
    •     Einzug erfolgt für das erste Halbjahr gemeinsam mit den Mitgliedsbeiträgen. 
    •     Einstieg während des Jahres: anteilige Erhebung (analog Mitgliedsbeitrag).
    •     Bezahlung über Familienkarte/Bonuskarte möglich.

    Fälligkeit der Jahresbeiträge

    Der Jahresbeitrag ist zum Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres (= Kalenderjahr)
    ohne Zahlungsaufforderung zu entrichten.

    Ist die Zahlung bis 31.03. nicht erfolgt und muss das Mitglied zur Zahlung aufgefordert werden,
    fällt eine Rechnungsgebühr von 5,00 Euro an.

    Müssen Beiträge angemahnt werden, fällt eine Mahngebühr von 5,00 pro Mahnung an.

    Es wird empfohlen am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Hier werden die
    Jahresbeiträge jeweils zum 31. März eines jeden Jahres eingezogen oder Sie erteilen Ihrer
    Bank einen Dauerauftrag.

    Kann der SEPA-Lastschrifteinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen,
    sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.

    Mitglieder, die während des Geschäftsjahres eintreten, zahlen ab dem Eintrittsmonat bis zum
    Jahresende einen anteiligen Beitrag.

    Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 Jahre müssen jährlich ihren Status durch Vorlage
    einer entsprechenden Bescheinigung in Kopie nachweisen.

    Mitglieder der Kindersportschule KiSS "Sprungbrett" sind beim Vereinseintritt von der Aufnahme-
    gebühr befreit, sofern sie bereits beim Eintritt in die KiSS die Aufnahmegebühr bezahlt haben. 

    Für Schwerbeschädigte ohne Rücksicht auf den Grad der Schwerbeschädigung gilt seit dem
    01.01.2006 auf Antrag der Rentnerbeitrag, wenn mit der Schwerbeschädigung eine Berufs-
    unfähigkeit, zumindest eine Erwerbsminderung verbunden ist und dies der Antragsteller
    glaubhaft versichert.

    Beschließt die Hauptversammlung bereits für das laufende Geschäftsjahr eine Beitragserhöhung,
    kann diese auf den dem Beschluss folgenden Monat wirksam werden.

    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.