Ehrencodes
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EHRENKODEX des Turnerbund Gaisburg Stuttgart 1886 e.V.
verpflichtend für alle Mitarbeiter:innen (Übungsleiter:innen/ Betreuer:innen usw.), die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 18 Jahre) arbeiten oder sie betreuen.
Hiermit verpflichte(n) sich alle Mitarbeiter:innen (Übungsleiter:innen/ Betreuer:innen usw.)
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dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben.
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jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu fördern.
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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
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sportliche und sonstige Freizeitangebote für den Turnerbund Gaisburg nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.
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das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art auszuüben.
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Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln.
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eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch
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sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.
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beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
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einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und
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nach Abstimmung mit dem Vorstand des Turnerbund Gaisburg professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen)
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diesen Kodex auch im Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten.
Name: ________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________
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Ort / Datum Unterschrift
Unser Vereinsheim - Restaurant Waldgarten
Mitgliedsbeiträge
Jahresbeiträge | Aufnahmegebühr einmalig |
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Mitglied - 1 Erwachsener | 160 | € | 10 | € | ||
1 Elternteil mit Kind(er) | 180 | € | 15 | € | ||
Schüler auch Kiss, Azubi, Studenten bis max. 25 Jahre | 70 | € | 5 | € | ||
Familie 2 Erwachsene | 250 | € | 15 | € | ||
Familie 2 Erwachsene und Kind(er) | 260 | € | 15 | € | ||
Rentner und Schwerbeschädigte | 90 | € | 10 | € | ||
Rentnerehepaar | 150 | € | 15 | € | ||
Zusatzbeiträge | ||||||
Tennis (zusätzlich zum Jahresbeitrag) | 72 | € | 0 | € | ||
Tennis-Schüler (zusätzlich zum Jahresbeitrag) | 36 | € | 0 | € | ||
Parkour (zusätzlich zum Jahresbeitrag) | 50 | € | 0 | € | ||
Volleyball (zusätzlich zum Jahresbeitrag) | 96 | € | 0 | € | ||
Für KiSS sind zusätzliche Beiträge zu entrichten | (zusätzlich zum Jahresbeitrag) |
Fälligkeit der Jahresbeiträge
Der Jahresbeitrag ist zum Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres (= Kalenderjahr)
ohne Zahlungsaufforderung zu entrichten.
Ist die Zahlung bis 31.03. nicht erfolgt und muss das Mitglied zur Zahlung aufgefordert werden,
fällt eine Rechnungsgebühr von 5,00 Euro an.
Müssen Beiträge angemahnt werden, fällt eine Mahngebühr von 5,00 pro Mahnung an.
Es wird empfohlen am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Hier werden die
Jahresbeiträge jeweils zum 31. März eines jeden Jahres eingezogen oder Sie erteilen Ihrer
Bank einen Dauerauftrag.
Kann der SEPA-Lastschrifteinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen,
sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
Mitglieder, die während des Geschäftsjahres eintreten, zahlen ab dem Eintrittsmonat bis zum
Jahresende einen anteiligen Beitrag.
Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 Jahre müssen jährlich ihren Status durch Vorlage
einer entsprechenden Bescheinigung in Kopie nachweisen.
Mitglieder der Kindersportschule KiSS "Sprungbrett" sind beim Vereinseintritt von der Aufnahme-
gebühr befreit, sofern sie bereits beim Eintritt in die KiSS die Aufnahmegebühr bezahlt haben.
Für Schwerbeschädigte ohne Rücksicht auf den Grad der Schwerbeschädigung gilt seit dem
01.01.2006 auf Antrag der Rentnerbeitrag, wenn mit der Schwerbeschädigung eine Berufs-
unfähigkeit, zumindest eine Erwerbsminderung verbunden ist und dies der Antragsteller
glaubhaft versichert.
Beschließt die Hauptversammlung bereits für das laufende Geschäftsjahr eine Beitragserhöhung,
kann diese auf den dem Beschluss folgenden Monat wirksam werden.
Unser Vereinsgelände
Wunderschön und ruhig gelegen auf der Waldebene Ost umfasst unser Vereinsgelände neben dem Vereinsheim
- Im Freien
- 1 x Rasen-Fussballplatz
- 2 xTennisplätze
- 1 x Hartplatz (Multifunktionsplatz)
- 1 x Weitsprunganlage (Sprunggrube)
- Im Vereinsheim
- 4 Umkleiden (inkl. Duschen)
- Multifunktionsgymnastikraum
Präsidium
Geschäftsführende Präsidenten





Präsidiumsmitglieder


