Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2015

Beitragsordnung des Turnerbund Gaisburg Stuttgart 1886 e.V.
beschlossen von der Mitgliederversammlung am 22.04.2005, gültig ab 01.01.2006,
ergänzt von der Mitgliederversammlung am 23.05.2014

  Jahresbeiträge Aufnahmegebühr
einmalig
Mitglied - 1 Erwachsener 120 10
1 Elternteil mit Kind(er) 120 15
Schüler auch Kiss, Azubi, Studenten bis max. 25 Jahre 60 5
Familie 2 Erwachsene 150 15
Familie 2 Erwachsene und Kind(er) 160 15
Rentner und Schwerbeschädigte 70 10
Rentnerehepaar 100 15
Tennis (zusätzlich zum Jahresbeitrag) 72 0
Tennis-Schüler (zusätzlich zum Jahresbeitrag) 36 0
Für KiSS sind zusätzliche Beiträge zu entrichten (zusätzlich zum Jahresbeitrag)

 
Mitglied werden

Den Aufnahmeantrag zum Download und Ausfüllen / Ausdrucken finden Sie hier!


Fälligkeit der Jahresbeiträge

Der Jahresbeitrag ist zum Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres (= Kalenderjahr)
ohne Zahlungsaufforderung zu entrichten.

Ist die Zahlung bis 31.03. nicht erfolgt und muss das Mitglied zur Zahlung aufgefordert werden,
fällt eine Rechnungsgebühr von 5,00 Euro an.

Müssen Beiträge angemahnt werden, fällt eine Mahngebühr von 5,00 pro Mahnung an.

Es wird empfohlen am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Hier werden die
Jahresbeiträge jeweils zum 31. März eines jeden Jahres eingezogen oder Sie erteilen Ihrer
Bank einen Dauerauftrag.

Kann der SEPA-Lastschrifteinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen,
sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.

Mitglieder, die während des Geschäftsjahres eintreten, zahlen ab dem Eintrittsmonat bis zum
Jahresende einen anteiligen Beitrag.

Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 Jahre müssen jährlich ihren Status durch Vorlage
einer entsprechenden Bescheinigung in Kopie nachweisen.

Mitglieder der Kindersportschule KiSS "Sprungbrett" sind beim Vereinseintritt von der Aufnahme-
gebühr befreit, sofern sie bereits beim Eintritt in die KiSS die Aufnahmegebühr bezahlt haben. 

Für Schwerbeschädigte ohne Rücksicht auf den Grad der Schwerbeschädigung gilt seit dem
01.01.2006 auf Antrag der Rentnerbeitrag, wenn mit der Schwerbeschädigung eine Berufs-
unfähigkeit, zumindest eine Erwerbsminderung verbunden ist und dies der Antragsteller
glaubhaft versichert.

Beschließt die Hauptversammlung bereits für das laufende Geschäftsjahr eine Beitragserhöhung,
kann diese auf den dem Beschluss folgenden Monat wirksam werden.

 

Familiencard der Stadt Stuttgart

- Neue Regelung mit der Familiencard ab 2012

FamilienCard

Der Turnerbund Gaisburg 1886 e.V. hat in den letzten Jahren an dem Erstattungsverfahren für die FamilienCard teilgenommen. Mit der Einführung der gesetzlichen Teilhabeleistungen ist aus rechtlichen, organisatorischen und personellen Gründen das bisher für den Bereich FamilenCard praktizierende Rückerstattungsverfahren leider nicht mehr möglich!


Allgemeine Infos


Die Abbuchungen mittels Angebotsnummern können bei folgenden Stellen vorgenommen werden:

- Bürgerbüros in den inneren und äußeren Stadtbezirken
- Bürgerinformationsstellen in den Bezirksrathäusern und Bürgerzentren
- Sozialamt, Dienststelle Freiwillige Leistungen, Eberhardstr. 33, 4. OG
- Außen- und Zweigstellen des Jobcenters Stuttgart

Spezielle Infos

 

FamilienCard

Teilhabepaket

Ansprechpartner

Sozialamt

(für Stuttgart Mitte/
Nord und Ost)

Bürgerservice
Soziale Leistungen

Bürgerinformation Christophstraße 8
70178 Stuttgart (Mitte)

Jobcenter Stuttgart

Zweigstelle Ost
Bürgerzentrum Ost
Schönbühlstraße 65
70188 Stuttgart




Gültigkeit

Kalenderjahr

Bewilligungszeitraum
(nicht an Kalenderjahr gebunden)

Angebotsnummer TBG

20157

20157

Einsatzmöglichkeiten beim
Turnerbund Gaisburg

Mitgliedsbeiträge und sonstige Angebote unseres Vereins (Sportcamp, KiSS und auch Freizeiten)


WICHTIG:
Um den Verwaltungsaufwand in unserem Verein möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, wenn Sie den Vereinsbeitrag über die FamilienCard bezahlen wollen, dies über das Bürgerbüro zu machen, bevor wir die Beiträge per Lastschrift einziehen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig. Die Jahresbeiträge für den Hauptverein werden von uns zum 31. März eines jeden Jahres durchgeführt. Für die Kindersportschule immer halbjährlich zum 31. März und zum 30. September eines jeden Jahres.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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