Mitglied werden beim Turnerbund Gaisburg 1886 e.V.
Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2015
Beitragsordnung des Turnerbund Gaisburg Stuttgart 1886 e.V.
beschlossen von der Mitgliederversammlung am 22.04.2005, gültig ab 01.01.2006,
ergänzt von der Mitgliederversammlung am 23.05.2014
Jahresbeiträge | Aufnahmegebühr einmalig |
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Mitglied - 1 Erwachsener | 120 | € | 10 | € |
1 Elternteil mit Kind(er) | 120 | € | 15 | € |
Schüler auch Kiss, Azubi, Studenten bis max. 25 Jahre | 60 | € | 5 | € |
Familie 2 Erwachsene | 150 | € | 15 | € |
Familie 2 Erwachsene und Kind(er) | 160 | € | 15 | € |
Rentner und Schwerbeschädigte | 70 | € | 10 | € |
Rentnerehepaar | 100 | € | 15 | € |
Tennis (zusätzlich zum Jahresbeitrag) | 72 | € | 0 | € |
Tennis-Schüler (zusätzlich zum Jahresbeitrag) | 36 | € | 0 | € |
Für KiSS sind zusätzliche Beiträge zu entrichten | (zusätzlich zum Jahresbeitrag) |
Mitglied werden
Den Aufnahmeantrag zum Download und Ausfüllen / Ausdrucken finden Sie hier!
Fälligkeit der Jahresbeiträge
Der Jahresbeitrag ist zum Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres (= Kalenderjahr)
ohne Zahlungsaufforderung zu entrichten.
Ist die Zahlung bis 31.03. nicht erfolgt und muss das Mitglied zur Zahlung aufgefordert werden,
fällt eine Rechnungsgebühr von 5,00 Euro an.
Müssen Beiträge angemahnt werden, fällt eine Mahngebühr von 5,00 pro Mahnung an.
Es wird empfohlen am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Hier werden die
Jahresbeiträge jeweils zum 31. März eines jeden Jahres eingezogen oder Sie erteilen Ihrer
Bank einen Dauerauftrag.
Kann der SEPA-Lastschrifteinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen,
sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
Mitglieder, die während des Geschäftsjahres eintreten, zahlen ab dem Eintrittsmonat bis zum
Jahresende einen anteiligen Beitrag.
Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 Jahre müssen jährlich ihren Status durch Vorlage
einer entsprechenden Bescheinigung in Kopie nachweisen.
Mitglieder der Kindersportschule KiSS "Sprungbrett" sind beim Vereinseintritt von der Aufnahme-
gebühr befreit, sofern sie bereits beim Eintritt in die KiSS die Aufnahmegebühr bezahlt haben.
Für Schwerbeschädigte ohne Rücksicht auf den Grad der Schwerbeschädigung gilt seit dem
01.01.2006 auf Antrag der Rentnerbeitrag, wenn mit der Schwerbeschädigung eine Berufs-
unfähigkeit, zumindest eine Erwerbsminderung verbunden ist und dies der Antragsteller
glaubhaft versichert.
Beschließt die Hauptversammlung bereits für das laufende Geschäftsjahr eine Beitragserhöhung,
kann diese auf den dem Beschluss folgenden Monat wirksam werden.
Familiencard der Stadt Stuttgart
- Neue Regelung mit der Familiencard ab 2012
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Der Turnerbund Gaisburg 1886 e.V. hat in den letzten Jahren an dem Erstattungsverfahren für die FamilienCard teilgenommen. Mit der Einführung der gesetzlichen Teilhabeleistungen ist aus rechtlichen, organisatorischen und personellen Gründen das bisher für den Bereich FamilenCard praktizierende Rückerstattungsverfahren leider nicht mehr möglich! |
Allgemeine Infos
Spezielle Infos
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! |