CORONA-BESCHRÄNKUNGEN BEIM SPORTBETRIEB AUFGEHOBEN
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Seit Sonntag, 3. April 2022 gelten die Corona-Beschränkungen für den Sportbetrieb nicht mehr. Dies bedeutet, dass eine Teilnahme am Sportbetrieb ohne 3G-Nachweis möglich ist, dass keine Dokumentation und auch kein Hygienekonzept mehr erforderlich sind. Dennoch appellieren wir an alle die allgemein geltenden Empfehlungen einzuhalten. |
Insbesondere bitten wir um - die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5m zu anderen Personen, wo möglich, - eine ausreichende Hygiene, - das Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in geschlossenen Innenräumen außerhalb des Sportbetriebs, also bspw. in den Umkleiden, auf den Gängen,... sowie - das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen. |