CORONA-ALARMSTUFE I
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Seit dem 28.01.2022 gilt in Baden-Württemberg erneut eine neue Corona-VO. In der aktuell geltenden Alarmstufe I gilt für den Sport in Innenräumen und im Freien sowohl für Teilnehmer*innen als auch Trainer/Übungsleiter/Helfer*innen die 2G-Regelung. |
Die 2G-Regelung bei Trainer/Übungsleiter/Helfer*innen wird vom TBG-Präsidium kontrolliert. Die Zugangsvoraussetzung bei den Teilnehmern werden von den Übungsleiter/Trainer*innen vor der Sportstunde kontrolliert. Der entsprechende Nachweis ist daher unbedingt mitzubringen. Ausnahmen von der 2G-Beschränkung: - Kinder, die noch nicht eingeschult sind
- Kinder- und Jugendliche, die eine Schule besuchen und dort getestet werden (Ausnahme gilt nicht in den Ferien)
- Jugendliche bis 17 Jahre, die nicht mehr in die Schule gehen. Diese müssen allerdings den Nachweis eines Corona-Schnelltests vorweisen.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese müssen allerdings den Nachweis eines Corona-Schnelltests vorweisen.
- Personen für die es keine generelle Impfempfehlung der StIKO gibt. Diese müssen allerdings den Nachweis eines Corona-Schnelltests vorweisen.
Darüber hinaus ist weiterhin die Dokumentation aller am Sportbetrieb Teilnehmenden notwendig. Maskenpflicht gilt außerhalb des eigentlichen Sporttreibens in Innenräumen generell und im Freien dann, wenn ein Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Bis auf Weiteres ist das folgende TBG-Hygienekonzept einschließlich der Anlagen (Umsetzung Testpflicht, Raumkonzept einschl. Zu- und Abgangskonzept TBG Vereinsgelände, Nutzungsbedingungen TBG Kursraum, Dokumentation) für alle Übungsleiter*innen/Trainer*innen/Helfer*innen und Teilnehmer*innen verpflichtend anzuwenden. TBG-Vereinskonzept "Corona" zur Durchführung des Sportbetriebs (Stand 28.01.2022) Außerhalb der von unseren Sportgruppen belegten Zeiten darf das TBG-Vereinsgelände von Vereinsmitgliedern unter Einhaltung aller Regelungen der jeweils geltenden Corona-VO genutzt werden. Das TBG-Präsidium, 28.01.2022
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