CORONA-ALARMSTUFE: 2G BEIM SPORT IN INNENRÄUMEN
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Ab 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg aufgrund der weiter steigenden Anzahl an COVID-19-Fällen auf den Intensivstationen die sogenannte Alarmstufe. Für den Sport in Innenräumen gilt daher ab sofort die 2G-Regelung, d.h. dass ausschließlich geimpfte oder genesene Teilnehmer*innen Zutritt haben. |
Die Zugangsvoraussetzung wird von den Übungsleiter*innen/Trainer*innen vor der Sportstunde kontrolliert. Der entsprechende Nachweis ist daher unbedingt mitzubringen. Für ungeimpfte/nicht-genesene Übungsleiter*innen/Trainer* Ausnahmen von der 2G-Beschränkung: - Kinder, die noch nicht eingeschult sind
- Kinder- und Jugendliche, die eine Schule besuchen und dort getestet werden
- Jugendliche bis 17 Jahre, die nicht mehr in die Schule gehen. Diese müssen allerdings den Nachweis eines Corona-Schnelltests vorweisen.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese müssen allerdings den Nachweis eines Corona-Schnelltests vorweisen.
- Personen für die es keine generelle Impfempfehlung der StIKO gibt. Diese müssen allerdings den Nachweis eines Corona-Schnelltests vorweisen.
- Schwangere und Stillende. Diese müssen allerdings den Nachweis eines Corona-Schnelltests vorweisen.
Darüber hinaus ist weiterhin die Dokumentation aller am Sportbetrieb Teilnehmenden notwendig. Maskenpflicht gilt außerhalb des eigentlichen Sporttreibens in Innenräumen generell und im Freien lediglich dann, wenn ein Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Bis auf Weiteres gilt das folgende TBG-Hygienekonzept einschließlich der Anlagen (Umsetzung Testpflicht, Raumkonzept einschl. Zu- und Abgangskonzept TBG Vereinsgelände, Nutzungsbedingungen TBG Kursraum, Dokumentation): - TBG-Vereinskonzept "Corona" zur Durchführung des Sportbetriebs ab 16.09.2021 Außerhalb der von unseren Sportgruppen belegten Zeiten darf das TBG-Vereinsgelände von Vereinsmitgliedern unter Einhaltung aller Regelungen der jeweils geltenden Corona-VO genutzt werden. Das TBG-Präsidium, 16.11.2021
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