NEUES HYGIENEKONZEPT FÜR DEN SPORTBETRIEB
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Seit 16.09.2021 gilt aufgrund der geänderten Corona-VO ein neues Hygienekonzept für den Sportbetrieb des TBG. In Innenräumen gilt die 3G-Regelung, d.h. eine Teilnahme am Sportangebot ist nur nach Vorlage eine Geimpften-, Genesenen- oder Getesteten-Nachweises erlaubt. Dies gilt für Teilnehmer sowie für ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen gleichermaßen. |
Darüber hinaus ist weiterhin die Dokumentation aller am Sportbetrieb Teilnehmenden notwendig. Maskenpflicht gilt außerhalb des eigentlichen Sporttreibens in Innenräumen generell und im Freien lediglich dann, wenn ein Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Aktuell befinden wir uns in der Basisstufe. Die Warnstufe wird vom Landesgesundheitsamt ausgerufen, wenn Sieben-Tage-Hospitalisierungs- Bis auf Weiteres gilt das folgende TBG-Hygienekonzept einschließlich der Anlagen (Umsetzung Testpflicht, Raumkonzept einschl. Zu- und Abgangskonzept TBG Vereinsgelände, Nutzungsbedingungen TBG Kursraum, Dokumentation): - TBG-Vereinskonzept "Corona" zur Durchführung des Sportbetriebs ab 16.09.2021 Außerhalb der von unseren Sportgruppen belegten Zeiten darf das TBG-Vereinsgelände von Vereinsmitgliedern unter Einhaltung aller Regelungen der jeweils geltenden Corona-VO genutzt werden. Das TBG-Präsidium, 16.09.2021
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