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Seit 16.09.2021 gilt aufgrund der geänderten Corona-VO ein neues Hygienekonzept für den Sportbetrieb des TBG. In Innenräumen gilt die 3G-Regelung, d.h. eine Teilnahme am Sportangebot ist nur nach Vorlage eine Geimpften-, Genesenen- oder Getesteten-Nachweises erlaubt. Dies gilt für Teilnehmer sowie für ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen gleichermaßen. 

Darüber hinaus ist weiterhin die Dokumentation aller am Sportbetrieb Teilnehmenden notwendig. Maskenpflicht gilt außerhalb des eigentlichen Sporttreibens in Innenräumen generell und im Freien lediglich dann, wenn ein Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.

Aktuell befinden wir uns in der Basisstufe. Die Warnstufe wird vom Landesgesundheitsamt ausgerufen, wenn Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidienz landesweit die Zahl 8 erreicht oder wenn die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-Patient*innen die absolute Zahl von 250 erreicht.

Bis auf Weiteres gilt das folgende TBG-Hygienekonzept einschließlich der Anlagen (Umsetzung Testpflicht, Raumkonzept einschl. Zu- und Abgangskonzept TBG Vereinsgelände, Nutzungsbedingungen TBG Kursraum, Dokumentation):

- TBG-Vereinskonzept "Corona" zur Durchführung des Sportbetriebs ab 16.09.2021 

Außerhalb der von unseren Sportgruppen belegten Zeiten darf das TBG-Vereinsgelände von Vereinsmitgliedern unter Einhaltung aller Regelungen der jeweils geltenden Corona-VO genutzt werden.

Das TBG-Präsidium, 16.09.2021
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