SPORTBETRIEB IM FREIEN: WEGFALL DER TESTPFLICHT
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Seit 19.06.2021 ist die Pflicht zur Vorlage eines aktuellen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vor jeder Sportstunde im Freien weggefallen, da das Gesundheitsamt Stuttgart eine über 5 Tage andauernde Inzidenz unter 35 veröffentlicht hat. Beim Sport in Innenräumen gilt nach wie vor die Einhaltung der 3*G (getestet, geimpft oder genesen). |
Nachdem sich die Regelungen aber in Abhängigkeit der Inzidenz verändern können, ist im TBG-Vereinskonzept nachzulesen, welche Regelungen beim jeweiligen Öffnungsschritt gelten. Es gilt das folgende TBG-Hygienekonzept einschließlich der Anlagen (Sportstätten, Zu-/Abgangskonzept TBG-Vereinsgelände, TBG-Kursraum, Dokumentation, Schwimmkurse): Außerhalb der von unseren Sportgruppen belegten Zeiten darf das TBG-Vereinsgelände von Vereinsmitgliedern mit bis zu 10 Personen aus maximal 3 Haushalten sportlich genutzt werden, wobei Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahren nicht mitgezählt werden. Die Regelungen der jeweils geltenden Corona-VO sind dabei stets einzuhalten. Das TBG-Präsidium, 21.06.2021
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