WEITERE LOCKERUNGEN IM SPORTBETRIEB
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Seit 07.06.2021 sind weitere Lockerungen (Öffnungsschritte 2 und 3) für den Freizeit- und Amateursport in Kraft getreten. Welche Regelungen beim jeweiligen Öffnungsschritt gelten, ist im TBG-Vereinskonzept nachzulesen. Weiterhin gilt aber die Pflicht, dass alle Personen ab 6 Jahren einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vor der Sportstunde vorlegen müssen. |
Es gilt das folgende TBG-Hygienekonzept einschließlich der Anlagen (Sportstätten, Zu-/Abgangskonzept TBG-Vereinsgelände, TBG-Kursraum, Dokumentation, Schwimmkurse): Außerhalb der von unseren Sportgruppen belegten Zeiten darf das TBG-Vereinsgelände von Vereinsmitgliedern mit bis zu 10 Personen aus maximal 3 Haushalten sportlich genutzt werden, wobei Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahren nicht mitgezählt werden. Die Regelungen der jeweils geltenden Corona-VO sind dabei stets einzuhalten. Das TBG-Präsidium, 14.06.2021
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