SPORTBETRIEB IM FREIEN WIEDER MÖGLICH
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Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen mit bis zu 20 Personen ist seit Donnerstag, 27.05.2021 in Stuttgart wieder möglich. Alle Personen müssen getestet, geimpft oder genesen sein und dies vor der Sportstunde nachweisen. Der TBG hat einen Belegungsplan für sein Vereinsgelände erstellt, um dort möglichst viele Gruppen unterzubringen. |
Dies ist möglich, nachdem die Stadt Stuttgart per Allgemeinverfügung bekannt gegeben hat, dass ab Donnerstag 27.05.2021 die Beschränkungen der Bundesnotbremse außer Kraft treten und somit die Regelungen der Corona-VO Baden-Württemberg, insbesondere die des Öffnungsschrittes 1 vollumfänglich gelten. Dennoch ist der Sportbetrieb leider nach wie vor an viele Regelungen und Einschränkungen geknüpft. So gilt das folgende aktualisierte TBG-Vereinskonzept einschließlich Hygienekonzept, Zu- und Abgangskonzept etc.: - Anlage 1: Freigegebene Sportstätten inkl. Größe und max. Teilnehmerzahl - Anlage 2: Raumkonzept einschl. Zu- und Abgangskonzept TBG-Vereinsgelände - Anlage 4: Dokumentation Übungseinheiten Bitte beachten Sie, dass das Vereinsgelände für den Publikumsverkehr nach wie vor geschlossen ist. Daher dürfen auch Eltern, die ihre Kinder zum Sport bringen, leider nicht auf dem Gelände warten. Nutzen Sie daher bitte die Gelegenheit, sich in der wieder geöffneten Gastronomie mit Speisen und Getränken zu versorgen oder sich im direkt angrenzenden Waldgebiet die Füße zu vertreten. Außerhalb der von unseren Sportgruppen belegten Zeiten darf das TBG-Vereinsgelände von Vereinsmitgliedern für den kontaktarmen Freizeitsport mit bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten genutzt werden, wobei Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahren nicht mitgezählt werden. Die Regelungen der jeweils geltenden Corona-VO sind dabei stets einzuhalten. Das TBG-Präsidium, 27.05.2021
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