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Mit der überarbeiteten CoronaVO vom 23.06.2020 und der neuen CoronaVO Sport vom 25.06.2020 gelten ab dem 1. Juli neue Auflagen. Erfreulich ist, dass es weitere Lockerungen gibt. So ist im Trainingsbetrieb zwar immer noch ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten, wobei dieser für übliche Sport-, Spiel und Übungssituationen ausgenommen ist.

Im Klartext bedeutet dies, dass beispielsweise wieder Handball oder auch Fußball in festen Gruppen von maximal 20 Personen gespielt werden darf.

Wenn wir aber unseren Trainingsbetrieb wieder intensivieren, tun wir das immer noch mit der Gefahr, dass sich Menschen in den Trainingseinheiten anstecken können. Damit das Risiko möglichst gering ist, haben wir ein Vereinskonzept für das Training auf dem TBG-Vereinsgelände (und auf anderen Flächen, soweit dies vom TBG-Präsidium genehmigt ist) erarbeitet, mit dem wir das sicherstellen wollen. Neben den Raumkonzepten gibt es auch entsprechende Abstands- und Hygieneregeln sowie Rahmenbedingungen für das Training. Für uns alle ist es nun wichtig, dass sich jeder an diese Spielregeln hält! Jeder Sportler hat sich daher vor der Nutzung der Vereinsanlage mit dem Vereinskonzept vertraut zu machen und dieses einzuhalten. Sollten sich im Trainingsbetrieb Teilnehmer nicht an die Regeln halten, sind die Trainer und Übungsleiter verpflichtet, die Sportler daran zu erinnern. Bei Verstößen gegen die in dem Konzept genannten oder allgemein gültigen Regeln behält sich der Turnerbund Gaisburg den Ausschluss einzelner Teilnehmer vom Training oder ganzer Gruppen vom Sportbetrieb vor.

Da viele Hallen nach wie vor gesperrt sind, die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen deutlich größer ist als im Freien und auch Auflagen wie die regelmäßige Reinigung von Sportgeräten nicht ohne Weiteres gewährleistet werden kann, finden aktuell kaum Sportstunden in den Hallen statt. Das TBG-Präsidium plädiert über den Sommer für ein Training im Freien auf dem Vereinsgelände.

Das TBG-Vereinsgelände ist nicht mehr generell gesperrt, es gelten aber Auflagen. So darf das Gelände nur von Personen betreten werden, die symptomfrei sind und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person hatten. Darüber hinaus gilt die Pflicht zur Händehygiene, dem Mindestabstand, zur Einhaltung des Zu- und Abgangkonzeptes etc.. Jeglicher Sportbetrieb muss aktuell vom TBG-Präsidium genehmigt werden. Eine Gruppenbildung auf dem Vereinsgelände (mit Ausnahme des genehmigten Sportbetriebs und in der Gaststätte) ist untersagt.

Wir bitten alle Mitglieder, Freunde und Gäste des TBG sich mit absoluter Disziplin an alle Auflagen zu halten, um Schaden sowohl von anderen Mitgliedern als auch dem Turnerbund als solchem fern zu halten.

Das TBG-Präsidium, 30.06.2020

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