TEILWEISE WIEDERAUFNAHME DES SPORTBETRIEBS
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Mit der vom 9. Mai aktualisierten Corona-Verordnung, gelten seit dem 11. Mai Lockerungen im Bereich der Sportaktivitäten ohne Körperkontakt auf Freiluft-Anlagen. Diese ermöglichen uns, den Sportbetrieb zumindest teilweise und unter Einhaltung strenger Auflagen auf dem TBG-Vereinsgelände wieder aufzunehmen. |
Zu den Auflagen gehört insbesondere, die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50m auf dem gesamten Gelände, auch während des Trainingsbetriebs. Jeglicher Körperkontakt ist untersagt. Maximal 5 Personen dürfen auf einer Fläche von 1.000qm trainieren. Sport und Trainingsgeräte müssen nach jeder Nutzung gereinigt und desinfiziert werden. Der Zutritt zum Gelände ist erst unmittelbar vor Trainingsbeginn gestattet und ist nach Beendigung direkt wieder zu verlassen. Zuschauer dürfen nicht mit auf das Gelände, Gaststätten-besucher selbstverständlich schon unter Beachtung der dort geltenden Auflagen. Umkleiden und Duschen sind geschlossen, die Toiletten dürfen benutzt werden, aber nur mit einer Person je Damen-/Herrentoilette. Anfallender Müll ist von jedem wieder mitzunehmen und außerhalb der Vereinsanlage zu entsorgen. Der Trainer/Übungsleiter hat jede Trainingseinheit zu dokumentieren. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahme durch Unterschrift zu bestätigen. Aus hygienischen Aspekten sollte dafür jeder Teilnehmer einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. Die Dokumentation dient der Rückverfolgbarkeit für den Fall, dass ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Teilnahme an einem unserer Sportangebote an Covid-19 erkranken sollte. Der TBG bittet in diesem Fall um unverzügliche Benachrichtigung. Von der Teilnahme am Sportbetrieb ausgeschlossen sind alle Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome einer Atemwegsinfektion oder erhöhte Temperatur aufweisen. Auf Basis dieser Auflagen hat der TBG eine Einteilung der Trainingsflächen vorgenommen, ein Wegeleitsystem für die Zu- und Abgänge erarbeitet und dieses sowie Informationsblätter auf dem Gelände ausgehängt. Alle Trainer und Übungsleiter, denen es möglich ist Sport unter den genannten Bedingungen anzubieten, haben ihre Teilnehmer informiert und können ab 18. Mai auf dem TBG-Vereinsgelände ein entsprechendes Sportangebot anbieten. WICHTIG: Der Betrieb aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten für den Publikumsverkehr ist nach wie vor untersagt. Aus diesem Grund bleibt das gesamte TBG-Vereinsgelände auf der Waldebene Ost weiterhin gesperrt. Ausnahmen sind lediglich der Zutritt zum vom Präsidium genehmigten Sportbetrieb und zum Besuch der Gaststätte. Wir bitten alle Mitglieder, Freunde und Gäste des TBG sich mit absoluter Disziplin an alle Auflagen zu halten, um Schaden sowohl von anderen Mitgliedern als auch dem Turnerbund als solchem fern zu halten. Das Präsidium behält sich vor, den Sportbetrieb bei Zuwiderhandlungen oder bei sich ändernden Rahmenbedingungen für einzelne Gruppen oder vollständig wieder einzustellen. Wir bitten um Ihre Mithilfe, dass dies nicht Realität wird! Das TBG-Präsidium, 17.05.2020 |