Corona-News

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Seit Sonntag, 3. April 2022 gelten die Corona-Beschränkungen für den Sportbetrieb nicht mehr. Dies bedeutet, dass eine Teilnahme am Sportbetrieb ohne 3G-Nachweis möglich ist, dass keine Dokumentation und auch kein Hygienekonzept mehr erforderlich sind. Dennoch appellieren wir an alle die allgemein geltenden Empfehlungen einzuhalten.

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Seit dem 28.01.2022 gilt in Baden-Württemberg erneut eine neue Corona-VO. In der aktuell geltenden Alarmstufe I gilt für den Sport in Innenräumen und im Freien sowohl für Teilnehmer*innen als auch Trainer/Übungsleiter/Helfer*innen die 2G-Regelung.

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Seit dem 24.11.2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-VO, mit der zeitgleich die sog. Alarmstufe II ausgerufen wurde. Seit 27.11.2021 gilt darüber hinaus eine neue Corona-VO Sport. Für den Sport in Innenräumen und im Freien gilt sowohl für Teilnehmer*innen als auch Trainer/Übungsleiter/ Helfer*innen die 2G-Regelung. 

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Ab 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg aufgrund der weiter steigenden Anzahl an COVID-19-Fällen auf den Intensivstationen die sogenannte Alarmstufe. Für den Sport in Innenräumen gilt daher ab sofort die 2G-Regelung, d.h. dass ausschließlich geimpfte oder genesene Teilnehmer*innen Zutritt haben. 

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Seit 03.11.2021 gilt in Baden-Württemberg aufgrund der steigenden Anzahl an COVID-19-Fällen auf den Intensivstationen die sogenannte Warnstufe. Für den Sport in Innenräumen gilt daher ab sofort, dass ausschließlich geimpfte, genesene oder PCR-getestete Personen teilnehmen dürfen. Schnelltests sind mit Ausnahme einiger Konstellationen nicht mehr ausreichend. 

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Seit 16.09.2021 gilt aufgrund der geänderten Corona-VO ein neues Hygienekonzept für den Sportbetrieb des TBG. In Innenräumen gilt die 3G-Regelung, d.h. eine Teilnahme am Sportangebot ist nur nach Vorlage eine Geimpften-, Genesenen- oder Getesteten-Nachweises erlaubt. Dies gilt für Teilnehmer sowie für ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen gleichermaßen. 

 

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Seit 19.06.2021 ist die Pflicht zur Vorlage eines aktuellen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vor jeder Sportstunde im Freien weggefallen, da das Gesundheitsamt Stuttgart eine über 5 Tage andauernde Inzidenz unter 35 veröffentlicht hat. Beim Sport in Innenräumen gilt nach wie vor die Einhaltung der 3*G (getestet, geimpft oder genesen).

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Seit 07.06.2021 sind weitere Lockerungen (Öffnungsschritte 2 und 3) für den Freizeit- und Amateursport in Kraft getreten. Welche Regelungen beim jeweiligen Öffnungsschritt gelten, ist im TBG-Vereinskonzept nachzulesen. Weiterhin gilt aber die Pflicht, dass alle Personen ab 6 Jahren einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vor der Sportstunde vorlegen müssen. 

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Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen mit bis zu 20 Personen ist seit Donnerstag, 27.05.2021 in Stuttgart wieder möglich. Alle Personen müssen getestet, geimpft oder genesen sein und dies vor der Sportstunde nachweisen. Der TBG hat einen Belegungsplan für sein Vereinsgelände erstellt, um dort möglichst viele Gruppen unterzubringen.

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Die aktuell geltende Corona-VO Baden-Württemberg sowie das Infektionsschutzgesetz geben uns die Möglichkeit den kontaktfreien Sportbetrieb im Freien zumindest für Kinder bis einschließlich 13 Jahren in Kleinstgruppen bis zu 5 Kindern plus 1 Trainer*in wieder aufzunehmen.

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Leider können wir weiterhin keinen regulären Sportbetrieb anbieten. Es gibt inzwischen aber viele Gruppen, die ein Online-Training anbieten. Für fast jede Altersgruppe ist etwas dabei. Eine Teilnahme ist mit jedem internetfähigen Gerät ohne Download eines bestimmten Programms möglich. Bei Interesse bitte auf der TBG-Geschäftsstelle melden.

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Wir wollen weiter Sport treiben! Daher der ganz dringende Appell: Aufgrund der im ganzen Land steigenden Infektionszahlen bitten wir nochmals alle Sportler sich besonders strikt an das TBG-Vereinskonzept inkl. Hygienekonzept zu halten, um das Infektionsrisiko soweit wie irgendwie möglich zu reduzieren.

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Mit dem "Lockdown light" musste der TBG seit 2. November  seinen Sportbetrieb wieder komplett einstellen. Auch das Vereinsgelände ist für den Sportbetrieb geschlossen. Die Nutzung ist lediglich für den Freizeitsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. 

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Nachdem wir die Freigaben für die städtischen Sporthallen bekommen haben, können wir nach den Sommerferien auch in den Hallen wieder mit den Sportstunden beginnen. Der Sportbetrieb beim TBG normalisiert sich somit immer mehr. Dennoch ist es nach wie vor ein Sportbetrieb unter Pandemiebedingungen und mit Einschränkungen sowie Auflagen verbunden.